14. Mit Eingabe vom 23. März 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinen gestellten Anträgen fest (pag. 49). 15. Mit Verfügung vom 26. März 2025 wurde von der Eingabe des Beschwerdeführers vom 23. März 2025 Kenntnis genommen und gegeben, der Schriftenwechsel für abgeschlossen erachtet und der schriftliche Entscheid in Aussicht gestellt. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, allfällige Schlussbemerkungen umgehend einzureichen (pag. 51 f.). 16. Die SID verzichtete mit Eingabe vom 31. März 2025 auf eine weitere Stellungnahme (pag. 54) und seitens des Beschwerdeführers sind keine Schlussbemerkungen eingelangt.