5. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten des Beschwerdegegners bzw. der Staatskasse. 9. Mit Verfügung vom 22. Januar 2025 eröffnete die 1. Strafkammer das Beschwerdeverfahren. Gleichzeitig wurde der SID Gelegenheit eingeräumt, innert Frist eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Zudem wurde die SID aufgefordert, die Vollzugsakten einzureichen (pag. 37 f.).