7. Mit Entscheid vom 16. Dezember 2024 wies die SID die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die angefochtene Verfügung und das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ab. Dem Beschwerdeführer wurden die Verfahrenskosten von CHF 400.00 zur Bezahlung auferlegt und es wurden keine Parteikosten gesprochen (pag. 18 ff.). 8. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (Poststempel: 16. Januar 2025) und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Die Verfügung der Vorinstanz sei aufzuheben.