3. Das Bundesgericht wies mit Urteil vom 26. April 2023 die vom Beschwerdeführer gegen das oberinstanzliche Urteil erhobene Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat (amtliche Akten BVD, pag. 764 ff.). Gegen dieses Urteil erhob der Beschwerdeführer gemäss eigenen Angaben am 9. August 2023 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) (amtliche Akten der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [nachfolgend: SID], Beilage 3 zur Beschwerde [nicht paginiert]).