Mit Urteil vom 25. März 2022 bestätigte die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Geldwäscherei, schwerer Fall, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Urkundenfälschung und der versuchten Drohung. Es verurteilte den Beschwerdeführer – wie bereits das Regionalgericht – zu einer Freiheitsstrafe von 10.5 Jahren, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Landesverweisung von 10 Jahren (amtliche Akten BVD, pag. 754 [Rückseite] ff.).