tizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend: BVD], pag. 511 ff.). 2. Mit Urteil vom 25. März 2022 bestätigte die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern die Schuldsprüche wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Geldwäscherei, schwerer Fall, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Urkundenfälschung und der versuchten Drohung.