Mit Urteil vom 5. Februar 2021 erklärte das Regionalgericht Emmental-Oberaargau A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Geldwäscherei, schwerer Fall, gewerbsmässig und teilweise bandenmässig begangen, der Urkundenfälschung und der versuchten Drohung schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10.5 Jahren, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 und zu einer Landesverweisung von 10 Jahren (amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Jus-