13 Die 1. Strafkammer beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt im Beschwerdeverfahren vor Obergericht wird gutgeheissen. Für den Entscheid über dieses Gesuch werden keine Verfahrenskosten erhoben.