Die Aussenarbeit ist in Anbetracht der nicht permanenten Überwachung und der intakten Fluchtmöglichkeiten eher als unbegleiteter Ausgang zu qualifizieren. Bisher wurden die im Verlaufsgutachten vom 4. Oktober 2023 empfohlenen stufenweisen Vollzugslockerungen, insbesondere die begleiteten Ausgänge, noch nicht umgesetzt. Die BVD wurden aber mit Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 25 236 vom 6. Oktober 2025 nochmals explizit angewiesen, diese unverzüglich in die Wege zu leiten.