Im Antrag der JVA C.________ vom 18. Februar 2025 wird die streitbetroffene Aussenarbeit wie folgt umschrieben: «Eingewiesene, welche in der E.________ (also extramural) beschäftigt werden, werden jeweils von der Strafanstalt mit einem Fahrzeug in den E.________betrieb gefahren. Des Weiteren werden die Eingewiesenen durch einen Vollzugsangestellten während des Arbeitseinsatzes begleitet und betreut. Auch bei den internen Verschiebungen von den Aussenarbeitsplätzen (z.B. vom ________ in den ________) ist eine begleitete Übergabe des Eingewiesenen durch einen Vollzugsangestellten gewährleistet.