9 18.5 Die Konkordatliche Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) hält in ihrer Beurteilung aus der Sitzung vom 10. Januar 2024 zusammenfassend fest, dass sie die Gewährung von doppelt- und einzelbegleiteten Ausgängen sowie die Versetzung in den offenen Vollzug für möglich erachte, sofern sich der Beschwerdeführer absprachefähig zeige, er eng begleitet und gegebenenfalls eine stützende therapeutische Behandlung fortgesetzt werde.