___ und anschliessend ein Wohnund/oder Arbeitsexternat gewährt werden. Vor einer bedingten Entlassung oder bereits vor einem Wohn- und/oder Arbeitsexternat sei eine weitere psychiatrische Begutachtung sinnvoll. Diese «paradoxe Intervention» sei der einzige Weg, um dem Beschwerdeführer wieder eine Perspektive zu ermöglichen, die mit der Zeit seine Kooperationsbereitschaft erhöhen dürfte (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3001 ff.).