8 blick auf Suizidalität und Aggressionspotenzial sowie nach dem Ausgang Kontrollen auf den Konsum von Alkohol und/oder psychotropen Substanzen notwendig seien. Wenn die Lockerungsschritte wie unbegleitete Ausgänge und offener Vollzug dazu führen würden, dass der Beschwerdeführer sich etwas angepasster im Vollzug verhalte, auf die Begehung von Gewalttaten verzichte und das Konsumverbot in Bezug auf Alkohol und psychotrope Substanzen einhalte, könnten ihm eine Verlegung in ein Wohnheim wie G.________ und anschliessend ein Wohnund/oder Arbeitsexternat gewährt werden.