Man könne sagen, dass er sich aktuell durchaus authentisch präsentiere, wobei das depressive Zustandsbild in Bezug auf Aggression und Gewalt wohl eher hemmend wirken dürfte. Durch die gänzlich fehlende Anpassung des Beschwerdeführers an die Vorgaben des Massnahmenvollzugs, indem er sozusagen seinen Persönlichkeitsanteilen freien Lauf lasse, sei es vermehrt zu unangemessenem Verhalten im Massnahmenvollzug gekommen.