7 18.4 Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Verlaufsgutachten von med. pract. D.________ vom 4. Oktober 2023 bestehe beim Beschwerdeführer unverändert eine Persönlichkeitsakzentuierung mit deutlichen narzisstischen und etwas weniger ausgeprägten dissozialen Merkmalen. Auch die Impulsivität, welche entweder der Dissozialität oder einer ADHS zuzuordnen sei, liege in Anbetracht seines Vollzugsverhaltens unverändert vor.