64 StGB [nachfolgend Merkblatt Verwahrungsvollzug; SSED 30.6], Fn. 14). Danach gelten als Ausgänge oder Urlaube bewilligte und zeitlich begrenzte Abwesenheiten der eingewiesenen Person von der Vollzugseinrichtung. Die RL Ausgangs- und Urlaubsgewährung verweist diesbezüglich auch auf das Merkblatt der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zu den Vollzugsöffnungen im Straf- und Massnahmenvollzug vom 29. März 2012 (nachfolgend Merkblatt KKJPD; SSED 50.2), wonach sämtliche