75a StGB). In Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone und der Ostschweizer Strafvollzugskommission betreffend die Ausgangs- und Urlaubsgewährung (nachfolgend RL Ausgangs- und Urlaubsgewährung; SSED 09.0) wird der Begriff der Vollzugsöffnung weiter konkretisiert (BRÄGGER/ZANGGER, Freiheitsentzug in der Schweiz, 2020, S. 121; Merkblatt der Konkordatskonferenz des Strafvollzugskonkordats der Nordwest- und Innerschweizer Kantone mit Empfehlungen und Erläuterungen betreffend den Vollzug der ordentlichen Verwahrung gemäss Art. 64 StGB [nachfolgend