Abgesehen davon widerspreche das Festhalten an den in der VKS vom 12. Juni 2024 festgelegten Mindestanforderungen den Empfehlungen des Gutachters, was mittlerweile auch die JVA C.________ einsehe. Ihr Antrag auf Beschäftigung des Beschwerdeführers in der E.________, welche im Übrigen einen Betrieb der JVA C.________ und nicht etwa ein Arbeitsexternat darstelle, spreche dafür,