Deshalb sei sie bereit, auf die Erfüllung der Minimalanforderungen für eine extramurale Beschäftigung in der E.________ zu verzichten und dem Beschwerdeführer diese zu ermöglichen (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3236 ff.). Diesen Antrag wiesen die BVD mit Schreiben vom 4. März 2025 ab (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3239 f.). Daraufhin ersuchte der Beschwerdeführer seinerseits die BVD um Gewährung von Aussenarbeit in der JVA C.________ (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3264 ff.).