14. Betreffend den Sachverhalt und insbesondere den Verlauf des bisherigen Strafund Massnahmenvollzugs kann vorab auf die amtlichen Akten der BVD und der Vorinstanz, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Verfügung der BVD vom 26. März 2025 (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3279 ff.) und im Entscheid der Vorinstanz vom 12. Juni 2025 (2025.SIDGS.603 pag. 27 ff.) verwiesen werden. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist zu prüfen, ob dem Beschwerdeführer die extramurale Tätigkeit im E.________bereich der JVA C.________ zu gewähren ist: