3. Gegen diesen Entscheid der Vorinstanz erhob der Beschwerdeführer am 14. Juli 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.): 1. Der Beschwerdeentscheid der Sicherheitsdirektion vom 12. Juni 2025 (2025.SIDGS.603 FI) sei aufzuheben, die Verwahrung zu beenden und A.________ sei (in Gutheissung des Antrags der JVA C.________ vom 18. Februar 2025) die Aufnahme einer extramuralen Tätigkeit im E.________bereich der JVA C.________ zu bewilligen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Bern; eventualiter