2. Eine gegen diese Verfügung der BVD erhobene Beschwerde (2025.SIDGS.603 pag. 9 ff.) wies die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend Vorinstanz) mit Entscheid vom 12. Juni 2025 ab. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wurde hingegen gutgeheissen und dem Beschwerdeführer Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt im Beschwerdeverfahren beigeordnet (2025.SIDGS.603 pag. 27 ff., Dispositiv pag. 40).