Das gilt namentlich für den in B.________ Sprache abgefassten Arbeitsvertrag vom 28. Juli 2025, laut welchem er bei der H.________ (Firma) als I.________ (Beruf) («________») arbeiten kann (pag. 40 ff.). Zumal der Beschwerdeführer in seinem ursprünglichen Gesuch um bedingte Entlassung vom 22. Januar 2025 noch angab, als G.________(Beruf) bei seinem Bruder arbeiten zu wollen, in dessen «J.________ (Firma)» er schon vorher gearbeitet habe (amtliche Akten BVD, pag. 181 Rückseite), bestehen doch gewisse Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Anstellung bei der H.________(Firma).