Als Vorzüge der Vollverbüssung kommen etwa die Möglichkeit in Betracht, im Rahmen einer Therapie mit der Deliktaufarbeitung zu beginnen, sich mit seinen Persönlichkeitsmerkmalen auseinanderzusetzen und einen Veränderungsprozess durchzumachen, sowie die schrittweise Heranführung an die Freiheit im Rahmen von Vollzugslockerungen. Dagegen scheiden bei einer Vollverbüssung die Ansetzung einer Probezeit mit der Möglichkeit der Rückversetzung in den Strafvollzug sowie sämtliche Formen der Nachbetreuung und Kontrolle (Bewährungshilfe und Weisungen) aus.