Weiter ist dem Bericht zu entnehmen, dass er die ihm zugewiesenen Arbeiten zwar in quantitativer Hinsicht erledige, seine Arbeitsqualität jedoch Verbesserungspotential aufweise. Am Arbeitsplatz müsse er oft an die Regeln erinnert werden. Im Wohnbereich werde er hingegen als eher zurückhaltende, aber stets freundliche, anständige und zuverlässige Persönlichkeit wahrgenommen (vgl. Akten BVD pag. 179 Rückseite ff.). Disziplinarisch musste er im November 2024 bislang zwei Mal wegen Arbeitsverweigerung und Sicherstellung verbotener Gegenstände belangt werden (vgl. Akten BVD pag.