wirkungen oder sonst festzustellen ist. Von einer überdauernden risikorelevanten Veränderung kann dann ausgegangen werden, wenn sich problematische Denk- und Verhaltensmuster über mehrere Jahre nicht mehr im Leben eines Verurteilten manifestiert haben und es auch in Hochrisikosituationen nicht mehr zu strafbaren Handlungen gekommen ist. Auch die Umstände der Straftat können auf prognoserelevante Persönlichkeitsmerkmale hinweisen.