5. Täterpersönlichkeit 5.1 Bei den prognostisch relevanten Persönlichkeitsmerkmalen des Täters handelt es sich wie bei anderen strafrechtlichen Prognosen um Merkmale, die auf strafrechtlich relevante Denkund Verhaltensmuster hinweisen (z.B. erhöhte Kränkbarkeit, Impulsivität, Selbstbezogenheit, Aggressivität, übersteigerter Dominanzanspruch, ausgeprägtes Geltungsbedürfnis, sexuell deviante Interessen).