12. Von den BVD erhielt das Obergericht am 20. August 2025 eine undatierte Eingabe des Beschwerdeführers mit Poststempel vom 13. August 2025 weitergeleitet, in welcher er um «bedingte Entlassung ¾» ersuchte und mitteilte, er habe ein Jobangebot. Für den Fall, dass er nicht bedingt entlassen werden könne, ersuchte er darum, ihm drei Monate der verbleibenden achtmonatigen Haftstrafe zu erlassen, damit er die Feiertage mit der Familie verbringen könne. Der Eingabe lagen ein in B.________ Sprache abgefasster Arbeitsvertrag vom 28. Juli 2025 («________») und eine Ausweiskopie bei (pag. 38 ff.).