10. Mit Verfügung vom 29. Juli 2025 nahm und gab die Verfahrensleiterin Kenntnis von der Replik des Beschwerdeführers. Gleichzeitig schloss sie den Schriftenwechsel, gab die Kammerzusammensetzung bekannt, stellte einen schriftlichen Entscheid in Aussicht und teilte den Parteien mit, abschliessende Bemerkungen seien umgehend einzureichen (pag. 32 f.). 11. Die SID teilte am 4. August 2025 mit, auf Schlussbemerkungen zu verzichten (pag. 36).