2 5. Mit Vernehmlassung vom 3. Juli 2025 beantragte die SID, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei diese abzuweisen. Zur Begründung führte sie aus, der Beschwerdeführer habe sich in seiner Eingabe in keiner Weise mit dem Beschwerdeentscheid auseinandergesetzt, weshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten werden könne. In materieller Hinsicht verweise sie auf ihre Ausführungen im Beschwerdeentscheid.