Am 12. Juni 2025 erhielt das Obergericht von der SID mitgeteilt, zufolge Vollzugsdossiers des Beschwerdeführers dürfte es sich bei der Eingabe vom 4. Juni 2025 höchstwahrscheinlich um eine Beschwerde gegen ihren Beschwerdeentscheid vom 20. Mai 2025 handeln (pag. 4). Daraufhin ersuchte das Obergericht die SID um Zustellung des besagten Beschwerdeentscheids, den sie am 16. Juni 2025 erhielt (pag. 3). Am 23. Juni 2025 retournierte das Regionalgericht Bern-Mittelland die Eingabe des Beschwerdeführers vom 4. Juni 2025 an das Obergericht (pag. 17 f.).