3. Am 10. Juni 2025 ging beim Obergericht des Kantons Bern eine mit 4. Juni 2025 datierte Eingabe des Beschwerdeführers ein (pag. 1). Am 11. Juni 2025 leitete die Strafabteilung des Obergerichts diese Eingabe zuständigkeitshalber an das Regionalgericht Bern-Mittelland weiter, u.a. mit Kopie an die BVD (pag. 2). Am 12. Juni 2025 erhielt das Obergericht von der SID mitgeteilt, zufolge Vollzugsdossiers des Beschwerdeführers dürfte es sich bei der Eingabe vom 4. Juni 2025 höchstwahrscheinlich um eine Beschwerde gegen ihren Beschwerdeentscheid vom 20. Mai 2025 handeln (pag.