1. Mit Urteil vom 15. November 2024 erklärte das Regionalgericht Bern-Mittelland A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) u.a. des banden- und gewerbsmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung sowie des mehrfachen Vergehens gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration durch rechtswidrige Einreise schuldig. Es verurteilte ihn diesbezüglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, unter Anrechnung von Untersuchungshaft und vorzeitigem Strafvollzug. Zudem ordnete es eine Landesverweisung von zwölf Jahren an (amtliche Akten BVD, pag. 154 ff.).