6. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren vor dem Obergericht wird auf CHF 2'308.40 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und durch den Kanton Bern ausgerichtet. Vorbehalten bleibt die Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers (Art. 113 VRPG i.V.m. Art. 123 ZPO). 7. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________ - der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - dem Amt für Justizvollzug des Kantons Bern, Bewährungs- und Vollzugsdienste