2. Die Verfahrenskosten für das Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern von CHF 400.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Diese trägt jedoch vorläufig der Kanton Bern. Vorbehalten bleibt die Nachzahlungspflicht des Beschwerdeführers. 3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren vor der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern wird auf CHF 2'786.25 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und durch den Kanton Bern ausgerichtet. Vorbehalten bleibt die Rückzahlungspflicht des Beschwerdeführers (Art. 113 VRPG i.V.m. Art. 123 ZPO).