Weiter ist die Position vom 13. Mai 2025 zu streichen. Dieser unnötige Aufwand fiel lediglich deshalb an, weil die Beschwerde zur Verbesserung zurückgewiesen werden musste. Die Position vom 7. Juli 2025 wird ebenfalls gestrichen, in dieser Verfügung wurde lediglich festgehalten, dass der Schriftenwechsel geschlossen ist und es wurde die Kammerzusammensetzung bekannt gegeben. Die geltend gemachten 8.5 Stunden für die Beschwerde sind übersetzt. Für die gewissenhafte Verfassung der Beschwerde wären 6 Stunden ausreichend. 2.5 Stunden sind damit zu streichen.