Entsprechend wird nachfolgend die Zeit für die Besprechung des Entscheides auf 1 Stunde zu kürzen sein. Die geltend gemachten Porti LSI werden um eine Einheit gekürzt, da eine Nachbesserung der Eingabe nicht nötig wäre. Es resultieren somit gesamthaft Auslagen inkl. Reisezuschlag in Höhe von CHF 255.40. Betreffend den geltend gemachten zeitlichen Aufwand wird die Position vom 7. April 2025 gestrichen, da dies bereits durch den Aufwand vor der Vorinstanz abgegolten ist. Weiter ist die Position vom 13. Mai 2025 zu streichen.