Die weiteren Positionen vom 21. März 2025 bis 3. April 2025 sind nicht nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 25. März 2025 von der SID ersucht, einen aktuellen Auszug aus seinem Frei-, Zweck- und Sparkonto einzureichen (pag. 48 f.). Die Position vom 21. März 2025 ist zu streichen, es ist nicht ersichtlich, warum in diesem Zeitpunkt ein Telefonat mit dem Beschwerdeführer nötig gewesen sein soll. Im Weiteren wäre für die Einreichung der Auszüge grundsätzlich nicht mal eine Unterstützung durch einen Anwalt nötig gewesen, ebenso wenig eine vierseitige Eingabe, da keine Stellungnahme einverlangt worden war.