27 Betreffend den geltend gemachten Aufwand ist festzuhalten, dass am 14. März 2025 ein Aufwand von 10.7 Stunden geltend gemacht worden war (pag. 52), am 4. April 2025 einer von 15.1 Stunden (pag. 80). Die Nachbesprechung wird auf 1 Stunde gekürzt, die weitere Stunde ist offenbar der Weg nach E.________, welcher wie ausgeführt mittels Reisezuschlag zu entschädigen ist. Die weiteren Positionen vom 21. März 2025 bis 3. April 2025 sind nicht nachvollziehbar.