26 chen Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt im Beschwerdeverfahren abzuweisen (pag. 90 ff.). Die Vorinstanz hat die mit Schreiben vom 4. April 2025 eingereichte Kostennote von Rechtsanwalt B.________ in Höhe von CHF 4'575.01 nicht berücksichtigt (amtliche Akten SID, pag. 079 ff.). Die Verfahrens- und Parteikosten des vorinstanzlichen Verfahrens in Gesamthöhe von CHF 4'975.01 übersteigen die verfügbaren finanziellen Mittel des Frei- und des Zweckkontos des Beschwerdeführers in Höhe von CHF 3'522.50.