EMRK verletzt (pag. 67). 22.2 Vorliegend wurde bereits die Anordnung der Massnahme im Jahr 2024 durch die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts überprüft (BK 23 300, Beschluss vom 18. Januar 2024). Weiter erliessen die BVD im Rahmen der jährlichen Prüfung nach Art. 62d StGB am 31. Dezember 2024 eine Verfügung betreffend die Nichtgewährung einer bedingten Entlassung, gegen welche der Beschwerdeführer am 4. Februar 2025 Beschwerde bei der SID erhob (amtliche Akten SID, pag. 1 ff.