59 StGB infolge Aussichtslosigkeit als verfrüht erscheine, massgebend. Eine Aufhebung der Massnahme infolge Aussichtslosigkeit kann deshalb derzeit gestützt auf die Aktenlage nicht erfolgen. 21.2 Gleich im Anschluss argumentiert der Beschwerdeführer für eine Aufhebung der Massnahme gemäss Art. 56 Abs. 6 StGB wegen Wegfall der psychischen Störung als Grundlage der Massnahme (pag. 60). Der Argumentationswechsel von mangelnder Therapiekooperation, fehlender Veränderungsbereitschaft und unzureichender Beeinflussung des Risikoverhaltens des Beschwerdeführers (pag.