Weiter sei der Beschwerdeführer auch nicht bereit, an einer Massnahme mitzuwirken, weshalb diese definitiv gescheitert sei und umgehend aufgehoben werden müsse (amtliche Akten SID, pag. 50). Nach der langen Inhaftierungszeit von 25 Jahren habe er keine Therapiemotivation mehr und diese werde auch nicht wiederkehren, wenn die Massnahme noch weitergeführt werde (amtliche Akten SID, pag. 51).