20. Weitere EMRK-Rügen 20.1 Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, es liege eine willkürliche Inhaftierung ohne gesetzliche Grundlage und damit ein Verstoss gegen Art. 5 EMRK vor (pag. 62 f.). Der vom Beschwerdeführer zitierte Fall W.D. gegen Belgien (a.a.O.), in dem es um eine jahrelange Verwahrung eines Insassen in ungeeigneter Umgebung geht und eine Verletzung von Art. 5 Ziff. 1 EMRK festgestellt worden ist, kann nicht mit der vorliegenden Situation verglichen werden, in der der Beschwerdeführer in einer geeigneten Massnahmeneinrichtung untergebracht wurde und aus hiervor in Ziff.