___ infolge destruktiv verlaufenem Explorationsgespräch (amtliche Akten BVD pag. 3402 f.), welcher aufgrund der damit einhergehenden Neubegutachtung zu einer Verzögerung der geplanten Prüfung eines Übertritts in den offenen Vollzug führte, sowie den Vorfall vom 5. November 2024, hat der Beschwerdeführer selbst verursacht (vgl. amtliche Akten BVD pag. 3455). Sobald wieder ein geeigneter Massnahmenplatz zur Verfügung steht, wird der Beschwerdeführer in einem solchen untergebracht. Nach dem Gesagten kann festgehalten werden, dass der vorliegende Fall nicht vergleichbar ist mit denjenigen, die hiervor in den Ziffern 19.1 und 19.3 aufgezeigt wurden.