20 stalt anstelle einer spezialisierten Klinik untergebracht wurde, was einen Verstoss gegen Art. 5 Ziff. 1 EMRK darstellte (pag. 58). 19.2 Gemäss Art. 62c Abs. 1 Bst. c StGB wird die Massnahme aufgehoben, wenn eine geeignete Einrichtung nicht oder nicht mehr existiert. Dieser Artikel ist restriktiv auszulegen und darf nicht dazu einladen, den Auftrag zum Vollzug einer Massnahme leichthin aus der Hand zu geben. Art. 377 Abs. 3