Es ist mithin bereits knapp vierjährig. Um die fachliche Vertretbarkeit einer bedingten Entlassung herleiten zu können, müsste ein aktuelles forensisch-psychiatrisches Gutachten erstellt werden, was im Übrigen auch von der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (nachfolgend: KoFako) als angezeigt erachtet wurde (Beilagen amtliche Akten SID, KoFako Dispositiv der Beurteilung des Beschwerdeführers vom 24. Februar 2025, S. 2). Massgebend wären