___ musste aufgrund des Verhaltens des Beschwerdeführers vorzeitig abgebrochen werden. Hinzu kommen die neuen Faktoren der Gewaltaffinität, dessen Ausmass noch nicht geklärt ist, sowie ein mangelhafter Abstinenzwille. Eine Verbesserung der Legalprognose ist jedoch gemäss Dr. med. D.________ durch therapeutische Massnahmen erreichbar. In diesem Zeitpunkt erscheint die Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme in Anbetracht der hiervor gemachten Ausführungen daher verhältnismässig und notwendig.