gen erhobene Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. In der schriftlichen Begründung dieses Entscheides vom 24. Januar 2024 setzte sie sich in Erwägung 12.8.3 mit der Verhältnismässigkeit dieser Massnahme auseinander (amtliche Akten BVD, pag. 3204 f.): «Mit Blick auf die Ausführungen zur Legalprognose und zur Rückfallgefahr ist das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit weiterhin als besonders hoch einzustufen. Damit bestehen gewichtige öffentliche Interessen an der Verbesserung der Legalprognose. Eine solche kann gemäss Dr. med. D.________ durch weitere therapeutische Massahmen erreicht werden (pag. BVD VII/2191).