Das Gericht hat für die Verhältnismässigkeit der stationären therapeutischen Massnahme in zeitlicher Hinsicht einen allfälligen vorzeitigen Massnahmenvollzug mitzuberücksichtigen, dies sowohl bei der Prüfung der Erstanordnung der Massnahme als auch im Zusammenhang mit einem Gesuch um Verlängerung derselben (Urteil des Bundesgerichts 6B_691/2018 vom 19. Dezember 2018, E. 2.6.1 f.). Vorliegend hat die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts mit Entscheid vom 18. Januar 2024 (BK 23 300) die Anordnung einer stationären therapeutische Massnahme für den Beschwerdeführer für eine Dauer von vier Jahren geschützt bzw. die dage-